Stadtwerke Bad Nauheim GmbH
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß REMIT
Die Europäische Union hat eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts erlassen, die unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ bekannt ist und am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. Gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) kommt das nachfolgend genannte Unternehmen auf dieser Internetseite seinen Veröffentlichungspflichten nach:
Stadtwerke Bad Nauheim GmbH
Hohe Str. 14-18
61231 Bad Nauheim
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